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Ausstehender Erholungsurlaub bis 30. September

Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch steht dem Arbeitnehmer im gegebenen Kalenderjahr eine bestimmte Zahl der Urlaubstage zu. Wenn aus verschiedenen Gründen die ganze Urlaubszeit oder sein Teil nicht in Anspruch genommen wurde, dann wird dieser Urlaubsanspruch auf das nächste Jahr übertragen.

Wenn der Erholungsurlaub durch den Arbeitnehmer im gegebenen Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen wurde, dann soll er dem Arbeitnehmer spätestens bis zum 30. September des nächsten Kalenderjahres erteilt werden. Wesentlich ist, dass der 30. September der erste Tag des ausstehenden Urlaubs sein kann.

Gemäß dem Art. 282 § 1 Pkt. 2 des Arbeitsgesetzbuches ist der Arbeitgeber bei der Nichterteilung des ausstehenden Urlaubs im genannten Termin mit der Geldstrafe in Höhe von PLN 1.000,00 bis PLN 30.000,00 bedroht. Die Strafe kann nur in der Situation auferlegt werden, wenn die Unterlassung ausschließlich durch Verschulden des Arbeitgebers entstanden ist. Wenn der ausstehende Erholungsurlaub aus Gründen, die der Arbeitnehmer zu verantworten hat, nicht in Anspruch genommen wurde, wird diese Strafe nicht verhängt.

Maciej Szermach LL.M.

Absolvent der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Universität in Posen. Im Jahr 2006 hat er den Titel Bachelor of German and Polish Law (LL.B.) und später den Titel Master of German and Polish Law (LL.M.) erworben.

Seinen beruflichen Aufstieg begann er in der polnischen Niederlassung des deutschen Konzerns Rödl & Partner, wo ihm die Sachen im Bereich des Zivil- und Immobilienrechts wie auch die Verwaltung der Due-Diligence-Prüfungen in In- und Auslandsprojekten anvertraut wurden. Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei ermöglichte ihm eine reiche Erfahrung im Bereich der Führung der Gerichtsverfahren zu sammeln.

Seit 2006 ist er Partner in der Kanzlei BSO Recht & Steuern. Er spezialisiert sich im Vertragsrecht insbesondere in den zivilrechtlichen Verträgen sowie im Immobilien- und Baurecht. Er beschäftigt sich mit der komplexen Rechtsbetreuung bei der Investitionsrealisierung. Er ist ein erfahrener, die Verfahren vor Gerichten aller Instanzen führender, Prozessanwalt.

Verfasser vieler Publikationen. Expert der Akademie des Wirtschaftsrechtes der Gazeta Prawna. Referent und Schulungsleiter.

  • Verfasser von zivilrechtlichen Verträgen,
  • Berater im Prozess der Vorbereitung und Durchführung von Bauinvestitionen,
  • Spezialist im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts,
  • Bevollmächtigter in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten u.a. im Bereich des geistlichen Eigentums.

Sprachen

Deutsch, Englisch