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Mobbinganschuldigung – Prävention und Intervention. Anti-Mobbing-Politik.

„Schutzmittel“ vor den unbegründeten, aus der Gewinngier folgenden Ansprüchen der Arbeitnehmer, Vorbeugung der Entstehung solcher Erscheinungen und Rechte des Arbeitgebers in Falle deren Eintritts- sind die Hauptthemen, die von den Vortraggebern während der Schulung, insbesondere auf Basis immer reicherer Rechtssprechung der Gerichte und Beispiele aus dem Leben, besprochen werden.

Zielgruppe

Nach dem Abschluss der Schulung gewinnt der Teilnehmer das notwendige Wissen im Bereich der Diskriminierung, Mobbings und Belästigung am Arbeitsplatz. Die Teilnehmer werden Konfliktsituationen und Mobbing-Situationen erkennen und voneinander unterscheiden, sowie Diskriminierungssituationen verbeugen können. Der Teilnehmer lernt die Methoden zur Abwehr von Mobbing und die rechtlichen Konsequenzen gegenüber dem Mobber kennen.

Schulungsbereich

1. Grundregeln des Arbeitsrechts. Gleichberechtigung in der Beschäftigung.
2. Diskriminierungsverbot. Formen der Diskriminierung in der Beschäftigung.
3. Qualifizierte Formen der Diskriminierung:
a. Belästigung,
b. sexuelle Belästigung.
4. Mobbing:
a. Definition, Eigenschaften,
b. Mobbing vs. Konflikt,
c.  Natur dieses Problems.
5.  Haftung des Arbeitgebers für Mobbing:
a. Wie sollte man handeln, um die Diskriminierungs- oder Mobbinganschuldigung zu vermeiden?
b. Die Pflicht des Arbeitsgebers zur Mobbingbekämpfung,
c. Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union in Mobbingsachen.
6. Die Anti-Mobbing-Regelungen im Unternehmen:
a. Beschränkungsmöglichkeiten des Risikos des Mobbings am Arbeitsplatz,
b. Innenpolitik und Anti-Mobbing-Prozedur.
7. Verfahren in Mobbingsachen:
a. Mit Mobbing verbundene Forderungen des Arbeitnehmers.
8. Zusammenfassung, Fragen.

Die Teilnahme an der Schulung benötigt kein Fachwissen. Wegen des Schulungscharakters dürfen die Vertreter der Rechts-, Beratungs- und Buchhaltungsfirmen an der Schulung nicht teilnehmen.