Das Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Gesetzänderung ? im Arbeitsgesetzbuch werden neue Regelungen ab dem 1. September in Kraft treten, welche die Bestätigung der Beschäftigungsbedingungen betreffen.
Die geänderten Vorschriften weisen eindeutig darauf hin, dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden sollte. Anderenfalls, wenn der Arbeitsvertrag ohne der Schriftform abgeschlossen wurde, soll der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, die Bestimmungen zu den Vertragsparteien, zur Art des Vertrages und zu seinen Bedingungen vor der Zulassung zur Arbeit schriftlich bestätigen.
Der Arbeitgeber muss auch vor der Zulassung zur Arbeit den Arbeitnehmer mit dem Inhalt der Arbeitsordnung und den jugendlichen Arbeitnehmer mit dem Verzeichnis der leichten Arbeiten vertraut machen.
Quelle
Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Gesetzänderung – Arbeitsgesetzbuch