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VERTRÄGE

Wir entwerfen, verhandeln und prüfen die für den Geschäftsverkehr erforderlichen Verträge und Vereinbarungen. Unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien und der rechtlichen und steuerlichen Bedingungen des Geschäfts schaffen wir einen Rahmen für die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Welche Dienstleistungen bieten wir an?

  • Wir beraten bei der Ausarbeitung und Verhandlung des Inhalts von Verträgen, die in der Anfangsphase eines Unternehmens erforderlich sind:
    • umowy kapitałowych i osobowych spółek prawa handlowego, umowy konsorcjalne,
    • Kooperationsverträge (Vorverträge, spezifische Verträge, Rahmenverträge und Durchführungsverträge),
    • Verträge, die die Organisation von Unternehmern in Gründerzentren, Verbindungen innerhalb von Clustern oder die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft (FuE-bezogene Organisationen) formalisieren;
  • Wir erstellen, begutachten und verhandeln Entwürfe von Verträgen und Vereinbarungen, die im Rahmen von Geschäftstätigkeiten abgeschlossen werden, z. B:
    • Handelsverträge,
    • im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, z. B. Mandatsverträge, Finanzdienstleistungsverträge, Bauinvestitionsverträge, Beförderungsverträge, Speditionsverträge, Lagerverträge,
    • im Zusammenhang mit der Nutzung von Gütern und Rechten, z. B. Leasingverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Leihverträge,
    • im Rahmen laufender Investitionsprozesse, z. B. Bauverträge, Generalunternehmerverträge, Unterauftragsvergabe,
      zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums eines Unternehmens, z. B. Lizenz-, Vertriebs- und Sponsoringverträge sowie Verträge über die Erstellung, Implementierung, Erprobung und Nutzung von Computerprogrammen, die Gestaltung und den Betrieb von Websites,
    • zur Regelung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich Arbeitsverträgen, zivilrechtlichen Verträgen – Geschäftsführerverträgen, Mandatsverträgen, Verträgen zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe, Wettbewerbsverbotsvereinbarungen, Verträgen über die Nutzung eines Firmenwagens, Überlassung von Eigentum, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Berufsgeheimnisvereinbarungen,
      für die Durchführung von Projekten, die aus EU-Mitteln kofinanziert werden, z. B. Partnerschaftsvereinbarungen zur Erlangung von EU-Mitteln oder Verträge und Vereinbarungen, die in weiteren Phasen der Projektdurchführung abgeschlossen werden, usw;
  • Wir analysieren den Inhalt von Verträgen, Regelungen und Vereinbarungen unter dem Gesichtspunkt ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, auch im Hinblick auf verbotene Klauseln;
  • bei Problemen mit der Umsetzung von Vertragsbestimmungen:
    Wir helfen bei der Kündigung und dem Rücktritt von Verträgen und verhandeln deren Inhalt neu,
    Vertretung der Vertragsparteien in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren,
    wir helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die sich aus der Nichterfüllung von Vertragsbestimmungen ergeben.

Verwandte Themen

  • Arbeitsrecht
  • Prozessvertretung

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Die Erstellung von Verträgen jeglicher Art ist unser tägliches Geschäft. Wir begleiten und unterstützen Sie bei Verhandlungen, die mit Ihren zukünftigen Partnern vor dem Abschluss von Kooperations-, Lizenz-, Leasing-, Vertriebs-, Kauf-, Miet- oder sonstigen Verträgen durchzuführen sind.