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UMSTRUKTURIERUNG | INSOLVENZ

In Situationen vorübergehender Schwierigkeiten oder einer ernsthaften Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmers hilft die Anwendung geeigneter rechtlicher Lösungen, die schwerwiegendsten Risiken zu vermeiden und zur Stabilität zurückzukehren. Wir helfen sowohl bei Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Forderungen als auch bei der Umstrukturierung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens im Falle einer Insolvenz.

Welche Dienstleistungen bieten wir an?

  • Wir führen eine rechtliche, steuerliche und finanzielle Due Diligence durch, um sanierungsbedürftige Geschäftsbereiche zu identifizieren;
  • Wir führen fortlaufende rechtliche Bewertungen der Risiken durch, denen die Mitglieder von Gesellschaftsorganen aufgrund ihrer Verantwortung für die Vermögens- und Finanzlage der von ihnen geführten Unternehmen ausgesetzt sind;
  • Wir bieten laufende rechtliche und steuerliche Beratung bei der Entwicklung von Umstrukturierungs- und Sanierungsprogrammen in allen Tätigkeitsbereichen;
  • wir ermitteln rechtliche und steuerliche Möglichkeiten der Unternehmenssanierung mit dem Ziel, die finanziellen Belastungen zu verringern
  • Wir führen Verhandlungen mit den Gläubigern, um optimale Bedingungen für die Rückzahlung der Schulden zu bestimmen oder das Rückzahlungssystem zu ändern;
  • Wir stellen Umstrukturierungsanträge und vertreten sowohl Gläubiger als auch Schuldner während des Umstrukturierungsverfahrens;
  • Wir beraten und führen Restrukturierungsverfahren durch:
    • Verfahren zur Genehmigung eines Vergleichs,
    • beschleunigten Vergleichsverfahren,
    • Vergleichsverfahren,
    • Sanierungsverfahren;
  • Wir bereiten Konkursanträge vor und reichen sie ein, ebenso wie Briefe, Anträge und Beschwerden während des gesamten Verfahrens;
  • wir vertreten Gläubiger und Schuldner in der Phase der Einreichung der Forderungsliste zur Konkursmasse, der Verwaltung und der Liquidation der Konkursmasse
  • wir vertreten Gläubiger und Schuldner bei Kontakten mit dem Konkursverwalter, dem Gerichtsvorsteher oder dem Insolvenzverwalter.

VERBUNDENE THEMEN

  • Analyse der Rechnungslegung und Budgetierung
  • Haftung der Geschäftsführer für die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft
  • Fusionen und Übernahmen