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GDPR. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Auf den individuellen Unternehmern und Vorständen von Gesellschaften oder öffentlichen Subjekten lastet die Verantwortung für die korrekte Einführung der Vorschriften der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, in Abkürzung GDPR.

Wichtig ist auch die laufende Überwachung der Korrektheit der GDPR-Anwendung in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen des Unternehmens (Personalbeschaffung, Personalwesen, Buchhaltung, Marketing u.dgl.) Wir bieten Ihnen in diesem Feld eine volle Unterstützung an – das GDPR-Outsourcing.

WELCHE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN ANGEBOTEN?

Im Rahmen der mit dem Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen verbundenen Dienstleistungen schlagen wir vor, ein individuell vorbereitetes Paket von Dienstleistungen oder der unten aufgelisteten, von uns erarbeiteten Lösungen in Anspruch zu nehmen:

RECHTSAUDIT DER RECHTMÄßIGKEIT DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SAMT AUFSTELLUNG VON NACHKONTROLLTIPPS

Der Rechtsaudit umfasst insbesondere die Analyse:

  • der bisher angewandten Datenschutzprozeduren im Bereich der Personalbeschaffung, Führung des Personalwesens (Personalakte, Personal- und Gehaltssyseme), der Buchhaltung, der Abschließung von Arbeitsverträgen, der Datenbeschaffung von Kontrahenten, Ausschreibungen, des Marketings und E-Marketings, Verkaufs, der Unternehmensführung, der Übermittlung von personenbezogenen Daten innerhalb einer Kapitalgruppe, des Sendemonitorings, der IT-Lösungen, darunter der genutzten auf Internetseiten;
  • der Vertragsbestimmungen betr. Verarbeitung personenbezogener Daten mit Außensubjekten, z.B. Zeitarbeitsagenturen, Personalbeschaffungsagenturen, Sicherheits- oder Marketingagenturen;
  • der Pflicht der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der Führung eines Datenverarbeitungsregisters. der Einführung einer Datenschutzpolitik, der Abschließung von Arbeitsverträgen über die Verarbeitung personenbezogenen Daten;
  • der angewandten Mittel der Sicherung personenbezogener Daten, sowohl in einer traditionellen, als auch elektronischen Form.

Der durchgeführte Audit weist die verbesserungswürdigen Aspekte samt Empfehlungspacket, das die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogener Daten garantieren soll, auf. Dem Resultat des Audits entsprechend erstellt die Rechtskanzlei BSO Recht & Steuern die rechtlich erforderlichen:

  • Register;
  • Klauseln über die Verarbeitung, die den Personen, deren Daten verarbeitet werden, übermittelt werden;
  • Bewilligungsklauseln für die Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Ermächtigungen für Mitarbeiter zur Datenverarbeitung;
  • innere Datenschutzpolitiken samt Prozeduren für Meldungen von Verstößen gegen den Datenschutz und für die Bearbeitung der Anträge von Personen, deren Daten verarbeitet werden;
  • Verträge über die Beauftragung mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten;
  • spezielle Dokumentationen, die aus der Eigenart des Tätigkeitscharakters des Unternehmers resultieren.

Die Besprechung der aus den Rechtsvorschriften, Ergebnissen des Audits und vorbereiteten Prozeduren und Dokumentationen resultierenden Regeln des Schutzes der personenbezogener Daten findet während der vorbehaltenen Schulung statt.

OUTSOURCING DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN (poln. IOD)

BSO Recht & Steuern bietet das Outsourcing des Datenschutzbeauftragten (poln. IOD) durch eine die speziellen Anforderungen erfüllende Person an. Als ein externer Datenschutzexperte wird der IOD Ratschläge erteilen und die in Ihrem Unternehmen gemäß den Datenschutzvorschriften vorgenommenen Tätigkeiten beaufsichtigen. Zu den Aufgaben des IOD werden u.a. gehören:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten;
  • die Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern über die aus den GDPR-Vorschriften resultierenden Pflichten;
  • die Erteilung auf Aufforderung der Empfehlungen betr. der Konsequenzen für den Datenschutz;
  • die Führung innerer Schulungen, Aktualisierungen und Audits;
  • die Zusammenarbeit und Kontaktaufnahme mit den Aufsichtsbehörden.

GDPR SCHULUNG
Die Schulungen im Bereich des Datenschutzes werden gänzlich an die Eigenart des Tätigkeitscharakters des Unternehmens angepasst. Sie werden durch den Juristen der BSO Recht & Steuern geführt, der sich in den GDPR-Vorschriften spezialisiert und der über eine umfangreiche praktische Erfahrung verfügt.

Die Schulungen werden den Mitarbeitern der jeweiligen Abteilungen und den Führungskräften gewidmet. Die meist gewählten Schulungsthemen sind: GDPR bei Personalbeschaffung, Anpassung der Arbeitsstelle an die GDPR-Vorschriften, Schutz der personenbezogener Daten im Marketing und E-Marketing, die Zusammenarbeit im Buchhaltungsbereich mit externen Partner gemäß den GDPR-Anforderungen.

WARUM LOHNT ES SICH MIT UNS ZUSAMMENZUARBEITEN?

Wir haben mehrere GDPR-Audits, -Einführungen und -Aktualisierungen in Unternehmen aus Wrocław, Niederschlesien und den angrenzenden Woiwodschaften durchgeführt. Unsere umfangreiche Erfahrung garantiert die korrekte Einführung der Datenschutzregelungen in Ihrem Unternehmen nach dem durchgeführten Audit. Darüber hinaus sichern wir im Falle einer festen Zusammenarbeit die Aktualisierung der Unterlagen und die Anpassung der GDPR-Politik an den sich ändernden Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmen oder an die neuen Rechtsvorschriften zu.