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BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE UND DER TERRORISMUSFINANZIERUNG. AML/CFT

Die Kanzlei BSO Recht & Steuern in Wrocław bietet umfassende Rechtsberatung bei der Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes an. Wir beraten in der Phase der Einführung von AML/CFT-Praktiken in die Strukturen des Unternehmens, bei der Durchführung von Risikoanalysen und der Anwendung von Maßnahmen zur finanziellen Absicherung, sowie bei der Aktualisierung der bereits vorhandenen Dokumentation.

WELCHE DIENSTLEISTUNGEN BIETEN WIR AN?

PRÜFUNG DES UNTERNEHMENSSTATUS

Ziel der Prüfung ist es, den Status des Unternehmers (als verpflichtete Institution) und das aktuelle und potentielle Risiko im Rahmen der ausgeübten Betriebs-, Investitions- und Finanztätigkeit des Unternehmens im Sinne des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und anschließend aufzuzeigen:

  • Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem festgelegten Status ergeben, und zur Identifizierung und Verwaltung der ermittelten Risiken;
  • den Umfang der vorzubereitenden, erforderlichen Dokumentation;
  • die Ergebnisse der Prüfung werden in Form eines schriftlichen Berichts vorgelegt, der bei einem Treffen mit dem Vorstand, dem Eigentümer oder den für die Befolgung des Gesetzes verantwortlichen Mitarbeitern besprochen wird.

INDIVIDUELLE DOKUMENTATION UND INTERNE PROZEDUREN IM UNTERNEHMEN

Die Umsetzung von AML/CFT-Praktiken in die Unternehmensstrukturen ist mit der Erstellung von bestimmten Dokumentationen, der Umsetzung von interner oder gruppeninterner Prozeduren und der Ernennung von Personen, die für die Realisierung der Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verantwortlich sind, verbunden. Im Rahmen der Rechtspraxis der BSO Recht & Steuern:

  • erstellen wir schriftliche AML/CFT-Prozeduren, die insbesondere Folgendes bestimmen:

-Maßnahmen zur finanziellen Absicherung im Unternehmen,

-interne Regeln zur Identifizierung und Bewertung von Risiken,

-Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Verringerung des Risikos der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung unternommen werden,

-Regeln für die Aufbewahrung von Dokumenten,

-Regeln für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber dem Generalinspektor für Finanzinformationen,

-interne Prozeduren für die anonyme Meldung tatsächlicher/potenzieller Verstöße gegen das Gesetz;

-Führung eines Verzeichnisses der Transaktionen,

-Regeln der internen Kontrolle;

  • wir aktualisieren die in den Unternehmen bereits funktionierende Dokumentation (verpflichtete Institutionen und Endbegünstigte) und passen ihren Umfang an das geltende Recht an;
  • wir erstellen jährliche interne Berichte über die Realisierung der sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten;
  • wir vertreten Sie in Verwaltungsverfahren vor dem Generalinspektor für Finanzinformationen und in Strafverfahren bezüglich der Haftung für die Nichtrealisierung gesetzlicher Pflichten.

Die Zusammenarbeit kann die Vorbereitung oder Aktualisierung eines vollständigen Satzes von Dokumentationen und Prozeduren oder ausgewählter Elemente der AML-Politik des Unternehmens umfassen.

INTERNE SCHULUNGEN DER MITARBEITER

Wir führen einmalige oder zyklische Schulungen im Bereich des AML/CFT. Ihr Ziel ist es, eine gründliche Kenntnis des Phänomens der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Unternehmen und der Verantwortung der Mitarbeiter und Vorstände im Bereich der AML/CFT zu vermitteln.

Die einmaligen Schulungen basieren auf einem fertigen Programm oder einem Schulungsprogramm, das die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt. Die zyklischen Schulungen sind für Unternehmen konzipiert, die sich um die systematische Entwicklung ihrer Mitarbeiter kümmern und sicher sein wollen, dass sie gesetzeskonform funktionieren (Rechtssicherheit der Wirtschaftstätigkeit).

In verpflichteten Institutionen ergibt sich die Verpflichtung zur Schulung der Mitarbeiter im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) direkt aus den Bestimmungen des Gesetzes. Um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, schlagen wir vor, die Schulungen auch in Unternehmen durchzuführen, die den Status eines Endbegünstigten haben oder nicht unter die Schulungspflicht fallen.

VERBUNDte THEMEN

  • AML (Anti-Money-Laudering) – Bekämpfung der Geldwäsche
  • CFT (Countering the Financing of Terrorism) – Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
  • KYC (Know your customer) – Lerne deinen Kunden kennen
  • AML/CFT in Unternehmen
  • Zentrales Register der Endbegünstigten