Die Landesversicherungsanstalt ist ein Subjekt, das nicht nur für die Sammlung der Sozialabgaben verantwortlich ist, sondern auch eins, das ? gemäß dem Gesetz über die Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und die Versicherung gegen Berufskrankheiten ? die Tätigkeit in Bezug auf den Kampf gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, darunter die von den Sozialabgabenzahlern geführten Aktionen für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter durch die ganze Zeit ihrer beruflichen Aktivität, finanziert. In diesem Kontext hat die Landesversicherungsanstalt ein Programm ausgeschrieben, das auf die Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Gesundheit am Arbeitsort durch Beihilfe zur Finanzierung der Tätigkeiten der Unternehmern in diesem Bereich abzielt.
Aus dem Programm können alle Zahler, die Sozialabgaben für Arbeitsunfallfond abführen, Nutzen ziehen, wobei die Chancen für die größte Finanzierungshilfe die Unternehmer aus dem Sektor der Kleinen und Mittleren Unternehmer haben. Die Höhe der Beihilfe ist nämlich unterschiedlich je nach der Größe des Unternehmens (der Anzahl der Personen, für die die Sozialabgaben für Arbeitsunfallfond abgeführt sind) und beträgt:
- für Mikrounternehmen (1-9 Mitarbeiter) ? bis 90% der Projektkosten,
- für kleine Unternehmen (10-49 Mitarbeiter) ? bis 80% der Projektkosten,
- für mittlere Unternehmen (50-249 Mitarbeiter) ? bis 60% der Projektkosten,
- für große Unternehmen (250 Mitarbeiter) ? bis 20% der Projektkosten.
Folgende Projektarten können von dem Programm profitieren:
- Investitionsprojekte, die vor allem auf die Verbesserung der technischen Sicherheit abzielen (Entwicklung, Modifizierung und Verbesserung des technischen Stands der Maschinen, Geräte, sowie Schutzsysteme und Schutzmittel), z.B. Anschaffung und Installation von: Schutzschirmen gegen optische Strahlung/Lärm/elektromagnetische Felder, Abschirmung für gefährliche Maschinen- und Gerätezonen, Komponente gegen Schwingungen; Modernisierung der technologischen Linie um den Arbeitsschutz zu verbessern);
- Beratungsprojekte, deren Ziel ist, die Verbesserung des Managements des Arbeitsschutzes, darunter die Bewertung des beruflichen Risikos, die Einführung des Verfahrens der sicheren Arbeit, sowie die Planung und Überwachung der Vorbeugemaßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes, zu erreichen, z.B. Durchführung der Konzentration- und Stärkevermessung der schädlichen Faktoren am Arbeitsplatz (Lärm, Staub etc.), Bewertung der Sicherheit der Maschinen und der technischen Installationen, Bewertung des beruflichen Risikos bezüglich der Bedrohungen am Arbeitsplatz;
- Investitions- und Beratungsprojekte, die die zwei oben erwähnten Projektarten verbinden.
Anträge auf Beihilfe werden permanent angenommen; sie sollen schriftlich bei der Landesversicherungsanstalt in Warschau, Abteilung für Prävention und Rehabilitation, eingereicht. Die Anträge werden formell und inhaltlich bewertet. Nach einer positiven Bewertung wird ein Abkommen über die Durchführung des Projekts abgeschlossen. Die Übergabe der finanziellen Mittel findet in zwei Tranchen statt ? die Erste wird innerhalb von 14 Tagen ab der Unterzeichnung des Abkommens gezahlt, und die Zweite ? innerhalb von 30 Tagen ab der positiven Abnahme des Projektes.
Aleksandra Surowiecka, Referendarin