TOURISMUSRECHT | BUCHHALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE TOURISTIKBRANCHE
Ein Gewerbe in der Touristikbranche führend, insbesondere als Reisebüro oder anderer Reiseveranstalter (Agent, Reiseveranstalter) ist der Unternehmer verpflichtet, besondere Rechtsvorschriften einzuhalten, u.a. das Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Neben diesen Vorschriften muss er jeden Tag eine Reihe von den mit der Führung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbundenen gesetzlichen, steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen (z.B. VAT-Prozedur Marge für Reisebüros) erfüllen. Deshalb schlagen wir den Unternehmern aus der Touristikbranche vor, eine Reihe von Dienstleistungen, die die Rechtmäßigkeit der Markttätigkeit garantieren, in Anspruch zu nehmen.
Welche Dienstleistungen werden angeboten?
Rechtsberatung für Reisebüros
- wir beraten im Bereich der Geschäftsgründung durch Reiseunternehmen, insbesondere Reiseveranstalter und Reiseagenten;
- wir helfen bei der Geschäftsgründung und dessen Eintragung in die Zentrale Evidenz der Reiseveranstalter und der Unternehmer, die verbundene Reiseleistungen vermitteln;
- wir führen Audits und innere Kontrollen der Erfüllung durch die Reiseunternehmer der gesetzlichen Anforderungen;
- wir erstellen und prüfen die durch die Reiseunternehmer mit den Reisenden abgeschlossenen Verträge hinsichtlich deren Übereinstimmung mit den Rechtvorschriften;
- wir bearbeiten den Inhalt der Verträge der Reiseunternehmer mit den Subunternehmern der Dienstleistungen (Agent, Hotel, Beförderer, Versicherer u.dgl.);
- wir bereiten die allgemeinen Bedingungen der touristischen Reiseleistungen vor;
- wir erarbeiten die Datenschutzdokumentation und Prozeduren des Schutzes personenbezogener Daten (GDPR), die in allen Tätigkeitsbereichen eines Reiseveranstalters oder Reiseagenten notwendig sind, samt deren Einführung;
- wir bearbeiten Reklamationsprozeduren und bewerten die Rechtsmäßigkeit der schon funktionierenden Prozeduren;
- wir vertreten die Reiseveranstalter in den Streitigkeiten mit den Reisenden – während Mediations- und Gerichtsverfahren;
- alle Dokumentationen werden auf Polnisch, Englisch und Deutsch – je nach Wunsch des Mandanten – erstellt.
Finanzbuchhaltung und Personalwesen in der Touristikbranche
- wir führen vollständige Finanzbücher, Einnahme- und Ausgangsbücher und andere Erfassungen für Reisebüros und in der Touristikbranche tätigen Unternehmen;
- wir erfassen Kosten für die laufenden Steuerabrechnungen der Tätigkeit;
- wir führen Register und Abrechnungen der Mehrwertsteuer, die bei der Anwendung der speziellen Besteuerungsprozedur der Reiseleistungen (VAT-Marge-Prozedur) erforderlich ist;
- wir rechnen internationale Transaktionen ab;
- wir berechnen die Einkommens- sowie die Körperschaftssteuer und führen andere Abrechnungen mit dem Finanzamt;
- wir erstellen Jahresabschlüsse und periodische Finanzberichte;
- wir bieten eine vollständige Lohn- und Personalbuchhaltung an und vertreten den Steuerzahler vor den Steuerorganen und während der Kontrolle des Sozialversicherungsamtes;
Schulungen für die Touristikbranche
- wir schulen das Management und die Mitarbeiter der strategischen Unternehmensabteilungen im Bereich des Rechts, Steuer und Lohn- und Finanzbuchhaltung;
- wir führen laufende Schulungen der Mitarbeiter und Manager der Reiseunternehmer betr. mit den neuen Rechtsvorschriften eingeführte Anforderungen (Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen);
- wir erstellen individuelle Schulungsprogramme, u.a. zu den Themen Haftung der Vorstandsmitglieder, Mobbing am Arbeitsplatz, Erstellung von Wirtschaftsverträgen u.dgl.
Die Definition des Reiseunternehmers: „unter Reiseunternehmer ist ein Reiseveranstalter, Unternehmer, der verbundene Reiseleistungen vermittelt, ein Reiseagent oder Erbringer von Reiseleistungen, der gemäß Art. 431 des Gesetzes vom 23.04.1964 – ZGB ein Unternehmer ist oder eine entgeltliche Tätigkeit führt zu verstehen“.