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Arbeitsrecht

Unsere Anwälte unterstützen die Geschäftsleitung und Inhaber von Unternehmen sowie deren Personalabteilungen bei der Auswahl der richtigen Beschäftigungsformen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie anderen Verträgen, die die Grundlage der Zusammenarbeit bilden. Wir lösen Ihre individuellen arbeitsrechtlichen Probleme und vertreten Sie in Kontroll-, Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.

WELCHE DIENSTLEISTUNGEN WIR ANBIETEN?

Im Einzelnen:

  • Wir entwerfen die notwendigen Verträge:
    • Arbeitsverträge und zivilrechtliche Verträge (Geschäftsführerverträge, Auftragsverträge, Mandatsverträge usw.) für Arbeitnehmer aller Ebenen,
    • zivilrechtliche Vereinbarungen, die das Arbeitsverhältnis begleiten, z. B. Wettbewerbsverbote, Vereinbarungen über die Nutzung eines Firmenwagens, Überlassung von Eigentum, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Vereinbarungen über das Berufsgeheimnis usw;
  • Wir erstellen und geben Stellungnahmen zu internen Regelungen ab, die
    • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer (Arbeitsordnung),
    • Grundsätze der Entlohnung und Prämien für die Mitarbeiter (Entgeltordnung),
    • Tarifverträgen und anderen Rechtsakten des kollektiven Arbeitsrechts,
    • Bedingungen für die Inanspruchnahme des betrieblichen Sozialversicherungsfonds;
  • Wir erstellen rechtliche und steuerliche Stellungnahmen zu geplanten und durchgeführten strukturellen Veränderungen im Unternehmen, sowohl im Zuge der Entwicklung als auch der Umstrukturierung (Übernahme von Mitarbeitern, Gruppenentlassungen, Abbau von Überstunden, Kürzung von Sozialleistungen usw.);
  • Ermittlung optimaler Formen der Beschäftigung von Ausländern, einschließlich Managern, sowie Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Unterstützung bei der Erlangung einer Arbeitsgenehmigung;
  • Wir entwickeln optimale Formen der vorübergehenden Entsendung von Mitarbeitern im In- und Ausland;
  • wir schulen das Personal und entwickeln Regeln, Maßnahmen und Verfahren im Zusammenhang mit der Verpflichtung, Mobbing am Arbeitsplatz entgegenzuwirken (Anti-Mobbing-Politik), wir führen interne Verfahren im Zusammenhang mit Mobbing und regelmäßige Diagnose-Audits im Unternehmen durch;
  • Wir überprüfen die Mitarbeiterdokumentation des Unternehmens auf ihre Übereinstimmung mit dem geltenden Arbeitsrecht (Mitarbeiter-Due-Diligence);
  • wir vertreten Unternehmer in der Zusammenarbeit mit Personalvertretern (Betriebsräten) und Gewerkschaften, auch bei Verhandlungen über die Gestaltung von Tarifverträgen und bei der Beilegung von Streitigkeiten;
  • wir vertreten Arbeitgeber in Rechtsstreitigkeiten.

VERBUNDENE THEMEN

  • Outsourcing von Humanressourcen und Lohnbuchhaltung
  • Due-Diligence-Prüfung im Bereich Personalwesen und Gehaltsabrechnung

KOMFORT BEI DER EINSTELLUNG, VERWALTUNG UND ENTLASSUNG VON MITARBEITERN

Wie können Sie die Konsequenzen vermeiden, die sich aus der Nichtanpassung Ihrer Personalarbeit an das geltende Arbeitsrecht ergeben? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir das optimale Dienstleistungspaket für Ihr Unternehmen zusammen.

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Bei der Erstellung von Arbeits-, Management- bzw. von Entsendeverträgen prüfen wir die in Ihren Unternehmen international üblichen Standards und passen diese an die zulässigen Regelungen an.  Auf diese Weise entstehen verlässliche Grundsätze für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihren Führungskräften.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Gestaltung von betrieblichen Arbeits-, Vergütungs- und Sozialfondsordnungen, die Sie nach den nationalen Bestimmungen benötigen. In Ihrer Funktion als Arbeitgeber unterstützen wir Sie zusätzlich bei Ihrer Zusammenarbeit mit den betrieblichen Arbeitnehmerräten und Gewerkschaftsvertretern, sowie u.a. bei der Lösung von Sammelverfahren. In dem jeweilig von Ihnen benötigten Umfang, erstellen wir Gutachten zum polnischen und europäischen Arbeitsrecht.